Sollte Sie Ihr eigenes Auto im Stich lassen, wir helfen und
zwar 24 Stunden, 365 Tage im Jahr.
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Bei unverschuldetem Unfall
haben Sie laut BGH Anspruch auf einen gleichwertigen Ersatzwagen für
die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung. Das hat immer
noch Gültigkeit, egal was andere erzählen.
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Bei selbstverschuldetem Unfall
oder Panne hilft Ihnen ein vorhandener Schutzbrief oder die Mobilitätsgarantie
der Fahrzeughersteller.
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In jedem Fall aber helfen zunächst wir, mit Rat und Tat.